Kurtaxe
Tarife Kurabgaben Gemeinde Seebad Heringsdorf für 2010:
§ Abs. 1 Satz 2 (von der Abgabepflicht befreit sind):
Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis nachgewiesenem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B".
Abs. 1 Satz 3 (von der Abgabepflicht befreit sind)
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
§4 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe:
Abs.2 Satz 1 (Tagesgäste)
a. in der Hauptsaison:
Abs. 2 Satz 2 (Übernachtungsgäste)
c. in der Hauptsaison:
Kurabgabesatzung als PDF für die Gemeinde Seebad Heringsdorf
§ Abs. 1 Satz 2 (von der Abgabepflicht befreit sind):
Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis nachgewiesenem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B".
Abs. 1 Satz 3 (von der Abgabepflicht befreit sind)
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
§4 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe:
Abs.2 Satz 1 (Tagesgäste)
a. in der Hauptsaison:
- ohne Ermäßigung - 3,00 €
- im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 - 1,50 €
- ohne Ermäßigung - 1,50 €
- mit Ermäßigung 0,80 €
Abs. 2 Satz 2 (Übernachtungsgäste)
c. in der Hauptsaison:
- ohne Ermäßigung - 2,50 €
- mit Ermäßigung - 1,30 €
- ohne Ermäßigung 1,30 €
- mit Ermäßigung 0,70 €
Kurabgabesatzung als PDF für die Gemeinde Seebad Heringsdorf
Aktualisiert (Freitag, den 13. Januar 2012 um 22:15 Uhr)


