Kurtaxe

Tarife Kurabgaben Gemeinde Seebad Heringsdorf für 2010:

§ Abs. 1 Satz 2 (von der Abgabepflicht befreit sind):

Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis nachgewiesenem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B".

Abs. 1 Satz 3 (von der Abgabepflicht befreit sind)

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.

§4 Abgabenmaßstab und Abgabenhöhe:

Abs.2 Satz 1 (Tagesgäste)

a. in der Hauptsaison:
  • ohne Ermäßigung - 3,00 €
  • im Falle einer Ermäßigung nach § 3 Abs. 2 - 1,50 €
b. in der Nebensaison:
  • ohne Ermäßigung - 1,50 €
  • mit Ermäßigung 0,80 €

Abs. 2 Satz 2 (Übernachtungsgäste)

 c. in der Hauptsaison:
  • ohne Ermäßigung - 2,50 €
  • mit Ermäßigung - 1,30 €
d. in der Nebensaison:
  • ohne Ermäßigung 1,30 €
  • mit Ermäßigung 0,70 €
Asatz 2 Satz 4 neu: Für Hunde ist ganzjährig eine Abgabe in Höhe von 1,00 €/Tag zu entrichten.

Kurabgabesatzung als PDF für die Gemeinde Seebad Heringsdorf

Aktualisiert (Freitag, den 13. Januar 2012 um 22:15 Uhr)

 
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